Die Alarmstufen und das Wasser

Bei Hochwassergefahr können zum Schutz der Bevölkerung vier Alarmstufen ausgerufen werden. Sie geben an, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Hochwasseralarm wird von den örtlichen unteren Verwaltungsbehörden für die jeweiligen Flussabschnitte und gefährdeten Gebiete festgelegt.

Alarmstufe 1

Alarmstufe 1 ist die niedrigste Hochwasserwarnstufe. Ein Meldedienst wird eingerichtet. Dabei werden Informationen zu Pegelständen erfasst und an Städte und Gemeinden weitergeleitet. Diese Stufe wird ausgelöst, wenn der festgelegte Richtwert des Wasserstandes am Richtpegel überschritten wird und wegen der Wetterlage oder Vorhersagen ein weiterer Anstieg erwartet wird

Alarmstufe 2

Alarmstufe 2 führt zur Einrichtung eines Kontrolldienstes. Besonders gefährdete Bauwerke und Gewässerabschnitte werden kontrolliert. Wehre und Deiche werden auf Schäden und ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft, kleinere Gewässer beobachtet.

Alarmstufe 3

Alarmstufe 3 erfordert die Organisation eines Wachdienstes; Deiche, Wehre und Wasserläufe werden ständig beobachtet. Eventuelle Schäden an den Anlagen sollen sofort behoben werden. Die Gemeinden müssen Helfer zur Verfügung stellen.

Alarmstufe 4

Alarmstufe 4 wird zur Katastrophenabwehr ausgerufen. Es besteht die Gefahr, dass Deiche und Dämme überflutet werden. Es werden Maßnahmen zur Evakuierung vorbereitet. Bei der Verteidigung von Deichen und Anlagen wird auch das Technische Hilfswerk in die Hochwasserabwehr einbezogen.

Quelle: dpa